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Informationen für Betreiber und Errichter von Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräten und Stromspeichern

Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Lesezeit: 6 min
Eine Installateur hält eine Box mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind wichtig für die Stabilität des Stromnetzes

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen, haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte und brauchen oftmals stärker gleichzeitig Strom. Aus diesem Grund müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen seit dem 1. Januar 2024 dimmen lassen. Diese Einrichtungen ermöglichen eine bessere Anpassung des Stromverbrauchs an das aktuelle Angebot im Stromnetz, was zur Netzstabilität beiträgt und die Integration erneuerbarer Energien unterstützt.

So sorgt der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für ein stabiles Stromnetz

Gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erhalten steuerbare Verbrauchseinrichtungen besondere Bedingungen zur Netznutzung.

Das Gesetz ermöglicht es Verteilnetzbetreibern wie uns, unsere Netze optimal zu steuern, um Überlastungen zu vermeiden und Ihre Energieversorgung zuverlässig sicherzustellen. Wir investieren kontinuierlich in ein intelligentes, digitales und flexibles Stromnetz, das auch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigt – ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrs- und Energiewende.

Konkret bedeutet dies, dass gemäß § 14a EnWG bestimmte nicht öffentlich zugängliche Verbrauchsanlagen, wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeug-Ladeeinrichtungen, Klimageräte und Stromspeicher bei Bedarf kurzfristig gedimmt werden können, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Alltägliche Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner oder Herde sind hiervon ausgenommen.

Die Regelungen der Bundesnetzagentur traten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten für alle Neuanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz, d.h. für diese Anlagen ändert sich vorerst nichts.

Für Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Die aktuellen Vereinbarungen gelten bis zum 31. Dezember 2028, danach sollen diese Anlagen in das neue § 14a-Modell überführt werden.

Erfahren Sie mehr über die detaillierten Vorgaben zur Steuerung und zu den Netzentgelten in den Beschlüssen der Bundesnetzagentur.

Erhalten Sie Informationen, wie Sie bei Ihrem Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte anfragen können.

Durch die Änderung des EnWG reduzieren sich die Netznutzungsentgelte

Die Neuregelung des EnWG stellt nicht nur sicher, dass alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, zukünftig steuerbar sind und sofort ans Netz angeschlossen werden können, sondern auch, dass Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt haben.

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Richten Sie Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtung in drei Schritten ein

1

Anlage planen

Planen Sie Ihre Anlage mit einer Leistung über 4,2 kW gemäß §14a EnWG – beispielsweise eine Wallbox, eine Wärmepumpe, ein Klimagerät oder einen Stromspeicher.

2

Elektrofachbetrieb beauftragen

Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb mit der Planung der Aufgabe. Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt in der Regel auch die Anmeldung Ihrer Anlage.

3

Anlage steuern

Ab dem Einbau der Steuereinheit kann – bei Bedarf und nach Prüfung – mittels einer zusätzlich eingebauten Steuereinheit die Leistung Ihrer Anlage zeitweise gedimmt werden. (Dies geschieht nur in Ausnahmefällen.)

Weitere Informationen zum gesetzlichen Hintergrund der Steuerung (§14a EnWG)

Häufig gestellte Fragen zur "Steuerung" Ihrer Verbrauchseinrichtung

Häufig gestellte Fragen zu den reduzierten Netzentgelten für Ihre Verbrauchseinrichtung

Diese Aufgaben und Rechte haben Sie als Anlagenbetreiber / Kunde

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