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Informationen für Energie-Lieferanten & gewerbliche Messstellenbetreiber

Netznutzung

Lesezeit: 7 min

Nutzen Sie alle relevanten Verträge und Vereinbarungen für die Netznutzung

Optimieren Sie Ihre Prozesse gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Geschäftsprozesse definiert, die klare Arbeitsschritte für alle Marktteilnehmer festlegen. Diese Prozesse, wie im Dokument BK7-06-067 beschrieben, helfen Ihnen, den steigenden Abwicklungsaufwand effizient zu bewältigen. Durch die Einführung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate sowie die Anwendung standardisierter Abläufe und moderner Kommunikationsmedien minimieren Sie den Aufwand bei der Kundenbelieferung und verbessern die Qualität der Abwicklung.

Erfüllen Sie unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben.

Wir sind verpflichtet, die Richtlinien der Bundesnetzagentur einzuhalten, um eine sichere, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Gas sicherzustellen. Dies fördert auch einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Um insbesondere eine effiziente Abwicklung der Belieferung durchführen zu können, erwarten wir, dass auch unsere Marktpartner die vorgegebenen Geschäftsprozesse vollumfänglich umsetzen.

Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen für die Belieferung von Letztverbrauchern in unserem Netz

    • Ein wirksamer Netznutzungsvertrag oder Lieferanten-Rahmenvertrag ist zwischen dem Netznutzer/Transportkunden und der NEW Netz GmbH abzuschließen.

  • Eine wirksame Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) ist zu treffen.

  • Die Abwicklung der Geschäftsprozesse erfolgt im Datenformat EDIFACT, wobei der Netznutzer die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) sicherzustellen hat.

  • Eine erweiterte oder fortgeschrittene Signatur sowie Verschlüsselung (E-Mail + S/MIME oder AS2) sind einzuführen, um die Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung der INVOIC zu gewährleisten.

Verwenden Sie ab dem 01.04.2022 ausschließlich Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge gemäß den neuen BNetzA-Vorgaben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21.12.2020 mit dem Beschluss Az. BK6-20-160 die Anpassung des standardisierten Netznutzungsvertrags Strom festgelegt. Ab dem 01.04.2022 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, ausschließlich Verträge zu verwenden, die den neuen BNetzA-Vorgaben entsprechen. Dies gilt auch für bereits bestehende Netznutzungsverhältnisse.

Der nachfolgend veröffentlichte Netznutzungs-Lieferantenrahmenvertrag entspricht vollständig dem BNetzA-Muster. Auch die Anlagen a - c zum Vertrag erfüllen die BNetzA-Vorgaben.

Geben Sie Ihre Unternehmensdaten und BDEW-Codenummer an, um den Vertrag anzunehmen.

Da die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses und die weiteren ausfüllungsbedürftigen Felder übereinstimmend konkretisiert werden müssen, bitten wir Sie um Erklärung der Annahme des Vertrages unter Angabe Ihrer Unternehmensdaten und BDEW-Codenummer. Wenn Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden handeln, legen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht vor.

Nutzen Sie den Lieferantenrahmenvertrag für Erdgas

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