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Informationen für Energie-Lieferanten & gewerbliche Messstellenbetreiber

Messstellenbetrieb

Lesezeit: 7 min

Nutzen Sie alle relevanten Verträge und Vereinbarungen für den Messstellenbetrieb

Optimieren Sie Ihre Prozesse gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Geschäftsprozesse definiert, die klare Arbeitsschritte für alle Marktteilnehmer festlegen. Diese Prozesse, wie im Dokument BK7-06-067 beschrieben, helfen Ihnen, den steigenden Abwicklungsaufwand effizient zu bewältigen. Durch die Einführung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate sowie die Anwendung standardisierter Abläufe und moderner Kommunikationsmedien minimieren Sie den Aufwand bei der Kundenbelieferung und verbessern die Qualität der Abwicklung.

Erfüllen Sie unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben.

Wir sind verpflichtet, die Richtlinien der Bundesnetzagentur einzuhalten, um eine sichere, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Gas sicherzustellen. Dies fördert auch einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Um insbesondere eine effiziente Abwicklung der Belieferung durchführen zu können, erwarten wir, dass auch unsere Marktpartner die vorgegebenen Geschäftsprozesse vollumfänglich umsetzen.

Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen für die Belieferung von Letztverbrauchern in unserem Netz

    • Ein wirksamer Netznutzungsvertrag oder Lieferanten-Rahmenvertrag ist zwischen dem Netznutzer/Transportkunden und der NEW Netz GmbH abzuschließen.

  • Eine wirksame Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) ist zu treffen.

  • Die Abwicklung der Geschäftsprozesse erfolgt im Datenformat EDIFACT, wobei der Netznutzer die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) sicherzustellen hat.

  • Eine erweiterte oder fortgeschrittene Signatur sowie Verschlüsselung (E-Mail + S/MIME oder AS2) sind einzuführen, um die Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung der INVOIC zu gewährleisten.

Fordern Sie Messwerte zur optimalen Beratung Ihrer Kundinnen und Kunden an

Um Ihre Kunden optimal zu beraten, können Sie Messwerte bei uns anfordern. Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Datenübermittlung vom Messstellenbetreiber (MSB) an den Energieserviceanbieter (ESA).

Voraussetzung für die Messwertbereitstellung ist der Abschluss des ESA-Rahmenvertrages. Füllen Sie dazu einfach das ESA-Kontaktdatenblatt aus und senden Sie dieses mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Stichwort "ESA-Vertrag" an vertragsmanagement@bbh-online.de.

Nach erfolgtem Vertragsschluss und Aufbau der Marktkommunikation, kann die Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns erfolgen.

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