Messstellenbetrieb
Nutzen Sie alle relevanten Verträge und Vereinbarungen für den Messstellenbetrieb
Optimieren Sie Ihre Prozesse gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Geschäftsprozesse definiert, die klare Arbeitsschritte für alle Marktteilnehmer festlegen. Diese Prozesse, wie im Dokument BK7-06-067 beschrieben, helfen Ihnen, den steigenden Abwicklungsaufwand effizient zu bewältigen. Durch die Einführung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate sowie die Anwendung standardisierter Abläufe und moderner Kommunikationsmedien minimieren Sie den Aufwand bei der Kundenbelieferung und verbessern die Qualität der Abwicklung.
Erfüllen Sie unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben.
Wir sind verpflichtet, die Richtlinien der Bundesnetzagentur einzuhalten, um eine sichere, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Gas sicherzustellen. Dies fördert auch einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Um insbesondere eine effiziente Abwicklung der Belieferung durchführen zu können, erwarten wir, dass auch unsere Marktpartner die vorgegebenen Geschäftsprozesse vollumfänglich umsetzen.
Nutzen Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag für Strom und Erdgas
Fordern Sie Messwerte zur optimalen Beratung Ihrer Kundinnen und Kunden an
Um Ihre Kunden optimal zu beraten, können Sie Messwerte bei uns anfordern. Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Datenübermittlung vom Messstellenbetreiber (MSB) an den Energieserviceanbieter (ESA).
Voraussetzung für die Messwertbereitstellung ist der Abschluss des ESA-Rahmenvertrages. Füllen Sie dazu einfach das ESA-Kontaktdatenblatt aus und senden Sie dieses mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Stichwort "ESA-Vertrag" an vertragsmanagement@bbh-online.de.
Nach erfolgtem Vertragsschluss und Aufbau der Marktkommunikation, kann die Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns erfolgen.