StromNEV
Erfahren Sie mehr über Durchschnittsverluste und Beschaffungskosten gemäß § 10 Abs. 2 StromNEV
Laut § 10 Abs. 2 der StromNEV-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihnen jährlich Informationen zu den Durchschnittsverlusten und Beschaffungskosten für Verlustenergie in unserem Stromnetzgebiet bereitzustellen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den Durchschnittsverlusten und Beschaffungskosten.
In unserem veröffentlichten Dokument finden Sie die detaillierte Übersicht der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie in Cent pro Kilowattstunde.
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, wird eine diesbezügliche Haftung der NEW Netz GmbH ausgeschlossen. Die NEW Netz GmbH behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.