E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Melden Sie eine Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an und richten Sie den Messaufbau ein
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von 3,6 kVA oder mehr müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung Ihrer Ladeeinrichtungen 12 kVA pro Kundenanlage, ist eine vorherige Beurteilung und Zustimmung von uns erforderlich.
Wenn Sie Ihre Ladeinfrastruktur gemäß §14 EnWG anschließen möchten, erfolgt der Anschluss der Anlage über eine separate Messeinrichtung. Diese ist über einen Inbetriebsetzungsantrag zu beantragen. Für einen möglichen notwendigen Eingriff stellen wir Ihnen eine Steuereinrichtung (Funkrundsteuereinrichtung) zur Verfügung.
Um einen netzdienlichen Eingriff sicherzustellen, verbinden Sie bitte den potentialfreien Kontakt des Funkrundsteuerempfängers mit dem bauseits installierten Leistungsschütz oder dem entsprechenden Kontakt in der Steuereinheit Ihrer Ladeinfrastruktur.
Sollten Sie keine separate Messeinrichtung für E-Mobilität verwenden, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Besuchen Sie unsere Seite privates Laden zu Hause für weitere Informationen und spezifische Anforderungen zu Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.