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Informationen für Kunden und Fach- und Marktpartner

Begriffsbestimmungen

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z - §

A

All-inclusive-Vertrag

Ein All-inclusive-Vertrag im Sinne der Gas- und Strombelieferung ist ein Vertrag zwischen einem Lieferanten und einem Letztverbraucher, in dem die Bedingungen  und Entgelte der Gas-/Stromlieferung und der Netznutzung festgelegt sind. Bei Vorliegen eines solchen Vertrages hat der Lieferant gegenüber dem Verteilnetzbetreiber einen Anspruch auf die Leistung "Netznutzung" einschließlich der Zurverfügungstellung des Verteilnetzes zum Zwecke der Belieferung des Letztverbrauchers. Der Lieferant schuldet seinerseits dem Verteilnetzbetreiber die anfallenden Netznutzungsentgelte.

Allokation

Zuordnung von Gasmengen auf einzelne Transporte zu einem Bilanzkreis. Die Zusammenfassung von Einspeise- und Ausspeisepunkten zu Bilanzkreisen dient dem Zweck, Einspeisemengen und Ausspeisemengen zu saldieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen.

Anschlussnutzer

Anschlussnutzer ist derjenige, der einen Anschluss zum Zwecke des Bezugs oder der Einspeisung elektrischer Energie und/oder Gas nutzt.
Nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz

Anschlussnehmer

Anschlussnehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümerin oder Erbbauberechtigte eines an das Gasversorgungsnetz angeschlossenen Grundstücks oder Gebäudes ist beziehungsweise mit einer elektrischen Anlage unmittelbar an das Elektroverteilnetz angeschlossen ist. Der Anschlussnehmer ist Partner des Netzbetreibers am Netzanschlusspunkt.

Anschlussnutzungsvertrag

Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Verteilnetzbetreiber, der die Nutzung des Anschlusses an der Entnahmestelle des Netzes des Verteilnetzbetreiber regelt.

Ausspeisepunkt

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.

Automatische Wiedereinschaltung (AWE)

Eine 1-polige oder 3-polige kurze Abschaltung eines Betriebsmittels durch Auslösung eines oder mehrerer Leistungsschalter mit einer anschließenden automatischen Wiedereinschaltung nach einer festgelegten Pause.

B

Befundprüfung

Prüfung der messtechnischen Eigenschaften eines Messgerätes auf Veranlassung einer der an der Messung Beteiligten

Bilanzkreis

Ein Bilanzkreis im Sinne dieser Regelungen setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Entnahme- und Einspeisestellen innerhalb der Regelzone des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers sowie Fahrplänen zu und aus anderen Bilanzkreisen zusammen.

Bilanzierungsbrennwert

Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

Bilanzkreisnummer

Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Verantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

Brennwert

Die nach ISO 6976 (Stand: 1995) bei vollständiger Verbrennung frei werdende Wärme in Kilowattstunden pro Normkubikmeter. Nähere Informationen sind dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 zu entnehmen.

E

Einspeisepunkt

Ein Punkt, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen.

Ersatzwert

Hilfswert zum Ausgleich fehlender oder unplausibler Messwerte.

Erzeugungsanlage

Einzelne Einheiten zur Erzeugung elektrischer Energie. Dies kann zum Beispiel innerhalb eines Windparks die einzelne Windkraftanlage oder innerhalb einer GuD-Anlage ein Kraftwerksblock beziehungsweise ein Maschinensatz sein.

F

Freigabe zur weiteren Verwendung

Die Freigabe zur weiteren Verwendung wird für freigeschaltete Netzteile in Stationen erteilt. Mit der Freigabe zur weiteren Verwendung geht die Verantwortung für das betreffende Netzteil von der netzführenden Stelle auf eine andere netzführende Stelle oder direkt auf den Anlagenverantwortlichen über.

Freischaltgenehmigung

Die Freischaltgenehmigung ist die Übergabe eines oder mehrerer Netzteile von der netzführenden Stelle an eine andere netzführende Stelle oder an die durchführende Stelle zur Vorbereitung und Erteilung einer Freigabe zur weiteren Verwendung bzw. Verfügungserlaubnis.

G

Gasbeschaffenheit

Die Gasbeschaffenheit bzw. die Anforderungen an die Brenngase der öffentlichen Gasversorgung werden in technischen Regeln festgelegt. Das DVGW-Arbeitsblatt G260 definiert verschiedene technische Begriffe sowie brenntechnische Kenndaten (Beispiele: Wobbe-Index, Brennwert, Methanzahl und relative Dichte) und klassifiziert Gasfamilien mit zugelassenen Bandbreiten für den Gehalt an Gasbestandteilen und Gasbegleitstoffen.

Gastag

Für die Gaswirtschaft spezifische Definition des Tages. Tagesbeginn ist um 06:00 Uhr (MEZ/MESZ), Ende des Tages ist um 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) des Folgetages.

Gasmonat (Monat M)

Für die Gaswirtschaft spezifische Definition des  Liefermonates ist der Monat M. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

Gaswirtschaftsjahr

Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

GeLi Gas

Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate für den Lieferantenwechsel der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

H

Hochspannungsnetz

Das Hochspannungsnetz des Verteilnetzbetreiber umfasst Netze der Nennspannung 110kV und der Nennfrequenz 50Hz.

K

Kapazität der Einspeiseleistung

Die Kapazität der Einspeiseleistung ist die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte maximale Wirkleistung, die dem Kunden zur Verfügung steht.

Kompatibilität

Das Gas muss einen ausreichenden Druck und eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes erlaubt.

Kundenanlage

Die Kundenanlage ist die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der Hausanschlusssicherung. Dies gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen.

L

Leistungsfaktor (λ)

Der Leistungsfaktor λ gibt das Verhältnis des Betrages der Wirkleistung P zur Scheinleistung S an: λ = Betrag von P : S. Der Leistungsfaktor λ ist also immer positiv und ≤1.

Letztverbraucher

Kunden, die Gas und/oder Strom für den eigenen Verbrauch kaufen.

M

Maximale Netznutzungsleistung

Die maximale Netznutzungsleistung (in kW) ist das Produkt aus der vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität für den Bezug [kVA] und dem in der zugehörigen ¼-h-Messperiode sich ergebenden Verschiebungsfaktor cos φ.

Mess-, Steuer- und Regelanlagen (MSR-Anlagen bzw. MRS-Anlagen)

Einrichtungen im Gasversorgungsnetz, die zur Messung des Volumenstromes und gegebenenfalls der Beschaffenheit sowie zur Druck- oder Durchflussregelung des ein- oder ausgespeisten Gases dienen.

Messgerät

Gerät zur Erfassung einer oder mehrerer physikalischer Größen (zum Beispiel Gaszähler, Mengenumwerter etc.).

Messstelle

Ort, an dem Gas und/oder Strom gemessen wird. An einer Messstelle befindet sich eine Messanlage mit allen zur abrechnungsrelevanten Messung.

Messstellenbetreiber

Für den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von einer Messstelle zugeordneten Messeinrichtungen verantwortliche juristische Person.

Messstellenbezeichnung / Zählpunktbezeichnung / Messstellennummer

20-stellige alphanumerische Kennung, die vom Netzbetreiber vergeben wird. Teil der Messstellenbezeichnung / Zählpunktbezeichnung.

Messdatenregistriereinrichtung

Einrichtung zur Aufzeichnung des stündlichen Gasverbrauches und anderer Daten an einer Messstelle.

Mittelspannungsnetz

Das Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreiber umfasst Netze mit Spannungen von 1kV bis 35kV (Effektivwert), insbesondere den Nennspannungen 5kV, 10kV und 20kV und der Nennfrequenz 50Hz.

N

Netzanschlussänderungen

Netzanschlussänderungen umfassen wie zum Beispiel die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung.

Netzanschlusskapazität

Die Netzanschlusskapazität für den Bezug ist die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte maximale Scheinleistung, die dem Kunden am Netzanschlusspunkt für den Bezug von elektrischer Energie zugesichert wird.

Netzanschlusspunkt

Der Punkt im Netz, an dem die Kundenanlage über die Anschlussleitung an die technischen Anlagen des Verteilnetzes angeschlossen ist.

Netzanschlussvertrag

Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Verteilnetzbetreiber, der den Anschluss der Entnahmestelle an das Verteilnetz des Verteilnetzbetreiberregelt.

Netzführung

Netzführung ist das operative Überwachen und Steuern eines Netzes durch eine Schaltleitung oder Netzleitstelle.

Netznutzungsvertrag

Vertrag zwischen dem Netznutzer und dem Verteilnetzbetreiber, der die Nutzung des Verteilnetzes zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie und/oder Gas regelt. Ein derartiger Vertrag wird abgeschlossen, wenn der Netznutzer einen reinen Gas-/Stromlieferungsvertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen hat.

Netzverknüpfungspunkt

Der Netzverknüpfungspunkt ist die der Kundenanlage am nächsten gelegene Stelle im Verteilnetz, an der weitere Kunden angeschlossen sind oder angeschlossen werden können.

Netzbetreibernummer

Sechsstellige, vom DVGW vergebene Nummer zur eindeutigen Identifikation eines Netzbetreibers im Datenaustausch.

Netzanschlusspunkt

Der Punkt, an dem der Transportkunde Gas an den Letztverbraucher übergibt.

Netzkopplungspunkt

Verbindet zwei Gasversorgungsnetze miteinander.

Netzpunkt

Oberbegriff für Ausspeisepunkt, Einspeisepunkt, Netzanschlusspunkt und Netzkopplungspunkt.

Nominierung

Angabe über die zu transportierende (Wärme-) Menge (inkWh) innerhalb bestimmter Zeiträume und für bestimmte Netzpunkte.

Normvolumen

Volumen, das eine Gasmenge im Normzustand einnimmt. Der Normzustand ist der Bezugs- bzw. Referenzzustand. Er ist durch den Normdruck Pn=1013,25h Pa=1,01325bar sowie die Normtemperatur Tn=273,15K=0°C festgelegt.

Niederspannungsnetz

Das Niederspannungsnetz des Verteilnetzbetreiber umfasst Netze mit einer Nennspannung von 230/400V und der Nennfrequenz 50Hz.

O

Online-Messwert

Nicht abrechnungsrelevanter Messwert, der zu Steuerungszwecken in kurzen Abständen (zum Beispiel 3 Minuten) übertragen wird.

P

Prüferlaubnis

Die Prüferlaubnis ist die Erlaubnis zur Durchführung von Prüfungen, Messungen oder Arbeiten an Schutz-,Steuer und Messeinrichtungen (Sekundärtechnik) von Netzteilen in verschiedenen Betriebszuständen.

R

Renomierung

Änderung einer bereits abgegebenen Nominierung vor oder während deren Gültigkeitszeitraums mit einem zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung.

Rohdaten

Unveränderte, vom Messgerät oder von der Messdatenregistriereinrichtung übernommene Daten.

S

Schaltauftrag

Ein Schaltauftrag ist ein Auftrag an eine Person mit Schaltberechtigung und Schalthandlungen durchzuführen.

Shipper-Code

Alphanumerischer Schlüssel, der der Anonymisierung des Transportkunden dient.

Störmengen

Mengen, die von Messgeräten unter unzulässigen Bedingungen (zum Beispiel: Durchsatz liegt außerhalb des Messbereiches) aufgezeichnet wurden.

Sub-Bilanzkonto

Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

T

Transportkapazität

Physikalisches Vermögen eines oder mehrerer hydraulisch verbundener Netzelemente, Gasvolumina pro Zeiteinheit fortleiten zu können.

Transportkunde

Großhändler, Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher.

U

Übergabestelle

Die Übergabestelle ist der Ort der Übergabe von elektrischem Strom vom Verteilnetz des Verteilnetzbetreiber in die Kundenanlage oder umgekehrt. Die Übergabestelle kann eine Entnahmestelle, eine Einspeisestelle oder beides sein.

V

Verfügungsbereich

Der Verfügungsbereich ist der Bereich in der Kundenanlage, indem ausschließlich die für diesen Bereich zuständigen Personen Anlagenteile bedienen dürfen.

Verfügungserlaubnis

Die Verfügungserlaubnis wird für ein Netzteil erteilt, das nach VDE0105-100 freigeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert, an dem die Spannungsfreiheit festgestellt, das kurzschlussfestgeerdet und kurzgeschlossen wurde. Eine Verfügungserlaubnis kann auch für Abschnitte von Netzteilen erteilt werden.

Verschiebungsfaktor cos φ

Der Verschiebungsfaktor cos φ ist der Cosinus des Phasenwinkels φ zwischen den Sinus-Schwingungen der Spannung und des Stromes derselben Frequenz.

Versorgungsspannung Uc

Die Versorgungsspannung ist im Normalfall gleich der Nennspannung Un des Netzes. Falls zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Kunden eine Spannung an dem Übergabepunkt vereinbart wird, die von der Nennspannung abweicht, so ist dies die Versorgungsspannung Uc.

Verteilnetz

Verteilnetz ist das Netz einschließlich sämtlicher notwendiger sonstiger Betriebsmittel, das vom Verteilnetzbetreiber betrieben wird; es dient der Verteilung von Elektrizität mit hoher, mittlerer oder niederer Spannung, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen.
Fernleitungsnetze, Gasverteilnetze im Sinne des EnWG, als System aus Gasleitungen, Gasübernahmestationen, Mess-, Steuer-und Regelanlagen, Druckabsicherungseinrichtungen, ggf. Verdichterstationen, allen relevanten Fernübertragungseinrichtungen sowie Leit-und Steuerungs- und Überwachungsfunktionen.
Auch Netz, Elektrizitätsversorgungsnetz, Stromnetz, Gasversorgungsnetz oder Gasverteilnetz genannt.

Verteilnetzbetreiber

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen oder Gasversorgungsnetzen im Sinne von §3 Nr. 3, 4, 5, 6 und 7 EnWG.
Auch Netzbetreiber, VNB oder Ausspeisenetzbetreiber genannt.

W

Wärmemenge

Der Energieinhalt einer bestimmten Menge Gas (in kWh). Er entspricht dem Produkt aus Brennwert und Volumen im Normzustand.

Werktage

Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

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