Biogas
Erzeugen Sie umweltfreundliche Energie mit Ihrer eigenen Biogasanlage und speisen Sie diese ein
Die Erzeugung und Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz des Klimas. Wir haben für Sie alle alle Informationen und Dokumente zusammengestellt, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme Ihrer Biogas-Einspeiseanlage benötigen.
Für die Netzanbindung sind die in der jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie die Technischen Mindestanforderungen gemäß §19 (3) EnWG für die Netzkopplung und den Netzanschluss (Technische Mindestanforderung Biogaseinspeisung) in der jeweils aktuellen Version einzuhalten.
Um zu prüfen, ob eine Einspeisung in unser Netz gemäß der GasNZV möglich ist, haben wir für Sie einen einen Vordruck vorbereitet.
Für Betreiber von Einspeiseanlagen und Speichern besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) trat am 01.07.2017 in Kraft. Sie verpflichtet Betreiber von Netzersatzanlagen und Notstromaggregaten — sofern diese ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb betrieben werden können — zur Registrierung ihre Anlagen im Marktstammdatenregister. Die Registrierung kann online auf der Website der Bundesnetzagentur erfolgen.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und trägt zur Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes bei. Betreiber sollten ihre Anlagen rechtzeitig registrieren, um Strafen zu vermeiden.