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Informationen für die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen

Blockheizkraftwerk (BHKW)

Lesezeit: 8 min
Zwei Installateure überprüfen eine Blockheizkraftwerk

Erzeugen Sie Energie via Kraft-Wärme-Kopplung in Ihrem BHKW selbst und speisen Sie diese ein

Ein BHKW oder Blockheizkraftwerk ist eine Anlage zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom (Kraft-Wärme-Kopplung). BHKWs werden häufig in Wohngebäuden oder Gewerbebetrieben genutzt. Sie zeichnen sich durch ihre hohe Effizienz aus, da die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme zur Heizung genutzt wird.
Erfahren Sie, wie Sie die durch Ihr BHKW gewonnene Energie effizient in das Netz der NEW Netz einspeisen können. Nutzen Sie unseren kompakten Leitfaden und Formularvordrucke, um Ihr BHKW einfach und reibungslos bei uns anzumelden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Hinweise zur technischen Integration Ihrer Anlage, einschließlich des Anschlusses an das Mittelspannungsnetz. 

So wird Ihr BHKW ans Netz angeschlossen: Ein kompakter Leitfaden

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Netzanfrage stellen

Um eine Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage ins Netz zu realisieren, müssen Sie als Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter eine formlose, schriftliche Netzanfrage beim Netzbetreiber stellen.

  • Nutzen Sie unseren vorgefertigten Vordruck Netzanfrage, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind

Für Ihre Netzanfrage benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Anlagenbetreiber: Name und ggf. Vollmacht des Betreibers

  • Art der Anlage: Typ und technische Details der Erzeugungsanlage

  • Neuerrichtung oder Erweiterung: Informationen, ob es sich um eine neue Anlage oder eine Erweiterung handelt

  • Leistungsdaten: Angaben zur vorhandenen und neu zu installierenden Anschlusswirkleistung

  • Amtlicher Lageplan: Maßstab 1:1.000 mit relevanten Details

  • Einheitenzertifikate: Für Erzeugungsanlagen mit einer Summenstromstärke über 75 A

2

Einspeisezusage erhalten

Nach Einreichung der Netzanfrage erfolgt die Prüfung durch uns als Netzbetreiber, wobei eventuell fehlende Unterlagen angefordert werden können. Anschließend wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet die Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch uns als Netzbetreiber.

Im Anschluss erhalten Sie als Anschlussnehmer oder der beauftragte Dritte eine Einspeisezusage, die folgende Informationen beinhaltet: 

  • Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)

  • Reservierung der Netzkapazität: für das Niederspannungsnetz (NS-Netz) ½ Jahr, für das Mittelspannungsnetz (MS-Netz) 1 Jahr

  • Vorgabe des Leistungsfaktors (cos(phi))

  • Ggf. erforderlicher Netzausbau und die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme

Die Zusage von uns als Netzbetreiber ist nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt gültig.

3

BHKW-Unterlagen einreichen

Vor dem Anschluss Ihres BHKWs an das Versorgungsnetz müssen Sie folgende Dokumente bei uns einreichen:

4

Inbetriebnahme starten

Die Freigabe für den Netzparallelbetrieb können wir nach Eingang der vollständigen Anlagendokumentation erteilen, dies beinhaltet die folgenden Dokumente:

Für die Inbetriebnahme überprüfen und dokumentieren Sie bitte alle im Inbetriebsetzungsprotokoll aufgeführten Punkte

Der Netzbetrieb beginnt sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und der Strom ins Netz eingespeist wird. Dies beinhaltet die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung.

Tipp: Zur einfacheren Bereitstellung aller Unterlagen, haben wir für Sie eine Beispieldokumentation einer BHKW-Einspeiseanlage vorbereitet.

Ihre nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geförderte Anlage müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anzeigen

Bei nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geförderten Anlagen müssen Anlagenbetreiber dem BAFA den Standort und die Leistung der Anlage anzeigen. Die Anzeige ist als Kopie Ihren bei uns einzureichenden Unterlagen beizufügen. Ab einer Anlagenleistung von > 50 kW versendet das BAFA einen Zulassungsbescheid, der als Kopie ebenfalls bei uns als Netzbetreiber einzureichen ist.

Für Betreiber von Einspeiseanlagen und Speichern besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) trat am 01.07.2017 in Kraft. Sie verpflichtet Betreiber von Netzersatzanlagen und Notstromaggregaten — sofern diese ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb betrieben werden können — zur Registrierung ihre Anlagen im Marktstammdatenregister. Die Registrierung kann online auf der Website der Bundesnetzagentur erfolgen.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und trägt zur Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes bei. Betreiber sollten ihre Anlagen rechtzeitig registrieren, um Strafen zu vermeiden.

Schnell, einfach und zuverlässig.

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