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Informationen für die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen

Wasserkraft

Lesezeit: 7 min
Einspeisung mit einer Wasserkraftanlage der NEW Netz

Nachhaltig einspeisen: So funktioniert die Einspeisung mit einer Wasserkraftanlage

Erfahren Sie, wie Sie die durch Ihre Wasserkraftanlage gewonnene Energie effizient in das Netz der NEW Netz einspeisen können. Nutzen Sie unseren kompakten Leitfaden und Formularvordrucke, um Ihre Wasserkraft-Einspeiseanlage einfach und reibungslos bei uns anzumelden. Unsere detaillierten Informationen helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Einspeisung, von der Dimensionierung des Netzanschlusses bis hin zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Kalkulation der Kosten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Hinweise zur technischen Integration Ihrer Anlage, einschließlich des Anschlusses an das Mittelspannungsnetz.

So wird Ihre Wasserkraftanlage ans Netz angeschlossen: Ein kompakter Leitfaden in vier Schritten

1

Netzanfrage stellen

Um eine Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage ins Netz zu realisieren, müssen Sie als Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter eine formlose, schriftliche Netzanfrage beim Netzbetreiber stellen.

  • Nutzen Sie unseren vorgefertigten Vordruck Netzanfrage, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind

Für Ihre Netzanfrage benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Anlagenbetreiber: Name und ggf. Vollmacht des Betreibers

  • Art der Anlage: Typ und technische Details der Erzeugungsanlage

  • Neuerrichtung oder Erweiterung: Informationen, ob es sich um eine neue Anlage oder eine Erweiterung handelt

  • Leistungsdaten: Angaben zur vorhandenen und neu zu installierenden Anschlusswirkleistung

  • Amtlicher Lageplan: Maßstab 1:1.000 mit relevanten Details

  • Einheitenzertifikate: Für Erzeugungsanlagen mit einer Summenstromstärke über 75 A

2

Einspeisezusage erhalten

Nach Einreichung der Netzanfrage erfolgt die Prüfung durch uns als Netzbetreiber, wobei eventuell fehlende Unterlagen angefordert werden können. Anschließend wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet die Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch uns als Netzbetreiber.

Im Anschluss erhalten Sie als Anschlussnehmer oder der beauftragte Dritte eine Einspeisezusage, die folgende Informationen beinhaltet: 

  • Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)

  • Reservierung der Netzkapazität: für das Niederspannungsnetz (NS-Netz) ½ Jahr, für das Mittelspannungsnetz (MS-Netz) 1 Jahr

  • Vorgabe des Leistungsfaktors (cos(phi))

  • Ggf. erforderlicher Netzausbau und die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme

Die Zusage von uns als Netzbetreiber ist nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt gültig.

3

Unterlagen einreichen

Vor dem Anschluss Ihrer Wasserkraftanlage an das Netz der NEW Netz müssen Sie folgende Dokumente bei uns einreichen:

  • Konformitätserklärung: Für jede Erzeugungseinheit bei Anlagen mit Summenstrom ≤ 75 A (Summenanlagenleistung ≤ 52 kVA)

  • Übersichtsplan: Einpoliges Ersatzschaltbild der gesamten Erzeugungsanlage mit detaillierten elektrischen Daten und Beschreibung der Betriebsmittel (inklusive Mess- & Schutzeinrichtungen sowie Zählerplätze).

  • Energiewirtschaftliches Datenblatt nach EEG

  • Niederspannungsebene: NA-Schutz-Zertifikat und technisches Datenblatt für Erzeugungsanlagen und -einheiten NS

  • Mittelspannungsebene: Gesamtanlagenzertifikat (ab 1 MVA und / oder Kabellänge > 2 km) und technische Datenblätter für Erzeugungseinheiten oder Erzeugungsanlagen der MS

  • Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe: Formular zur kaufmännischen Bilanz-Weitergabe
    Tipp: Für Ihr besseres Verständnis des Formulars zur kaufm. Bilanz-Weitergabe haben wir eine Erklärung des Formulars für Sie bereitgestellt.

4

Inbetriebnahme starten

Die Freigabe für den Netzparallelbetrieb können wir nach Eingang der vollständigen Anlagendokumentation erteilen, dies beinhaltet die folgenden Dokumente:

  • Lieferantenanmeldung (nur bei Mittelspannungsanlagen)

  • Übermittlung des Inbetriebsetzungsantrags für EEG-Anlagen

Der Netzbetrieb beginnt sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und der Strom ins Netz eingespeist wird. Dies beinhaltet die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung.

Diese Besonderheiten des Einspeisemanagements müssen Sie bei Erzeugungsanlagen >100 kW beachten

Um das Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen >100 kW zu belegen, reichen Sie bitte zusätzlich die folgenden Unterlagen ein:

Für Betreiber von Einspeiseanlagen und Speichern besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) trat am 01.07.2017 in Kraft. Sie verpflichtet Betreiber von Netzersatzanlagen und Notstromaggregaten — sofern diese ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb betrieben werden können — zur Registrierung ihre Anlagen im Marktstammdatenregister. Die Registrierung kann online auf der Website der Bundesnetzagentur erfolgen.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und trägt zur Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes bei. Betreiber sollten ihre Anlagen rechtzeitig registrieren, um Strafen zu vermeiden.

Schnell, einfach und zuverlässig.

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