Netzersatzanlage
Stabilisieren Sie unser Stromnetz und speisen Sie mit einer Netzersatzanlage (NEA) ein
Eine Netzersatzanlage (NEA) ist eine Anlage, die elektrische Energie liefert, wenn das reguläre Stromnetz ausfällt oder nicht verfügbar ist. Diese Anlagen werden häufig in Bereichen eingesetzt, in denen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung besonders wichtig ist, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Rechenzentren, Industrieanlagen oder bei sicherheitskritischen Infrastrukturen.
Netzersatzanlagen können unterschiedlich groß und leistungsstark sein, je nach den Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung einer kontinuierlichen Stromversorgung in kritischen Situationen. Nutzen Sie unseren umfassenden Leitfaden und die bereitgestellten Formularvordrucke, um Ihre Netzersatzanlage einfach und reibungslos bei uns anzumelden.
So wird Ihre Netzersatzanlage ans Netz angeschlossen: Ein kompakter Leitfaden in vier Schritten
Diese Besonderheiten des Einspeisemanagements müssen Sie bei Erzeugungsanlagen >100 kW beachten
Um das Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen >100 kW zu belegen, reichen Sie bitte zusätzlich die folgenden Unterlagen ein:
Je nach Art der Fernwirktechnik reichen Sie bitte noch Dokument 1) oder 2) ein.
Bei Einsatz einer Fernwirkanlage zur ferngesteuerten Reduzierung von Erzeugungsanlagen wird das Dokument zur Bestätigung der betriebsbereiten Montage und der Inbetriebnahme verwendet. Dieses Dokument wird von uns projektspezifisch bearbeitet, ausgefüllt und Ihnen als Betreiber der Erzeugungsanlage zur Unterzeichnung zugesendet.
Bei Verwendung einer anderen Fernwirktechnik als der unser eigenen ist darauf zu achten, dass diese unsere Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Diese sind definiert in der Spezifikation zu Einrichtungen für die Reduzierung der Einspeiseleistung und Vorgabe der Blindleistung bei Erzeugungsanlagen (Einspeisemanagement).
Für Betreiber von Einspeiseanlagen und Speichern besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) trat am 01.07.2017 in Kraft. Sie verpflichtet Betreiber von Netzersatzanlagen und Notstromaggregaten — sofern diese ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb betrieben werden können — zur Registrierung ihre Anlagen im Marktstammdatenregister. Die Registrierung kann online auf der Website der Bundesnetzagentur erfolgen.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und trägt zur Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes bei. Betreiber sollten ihre Anlagen rechtzeitig registrieren, um Strafen zu vermeiden.