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Informationen für die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen

Netzersatzanlage

Lesezeit: 6 min
Eine Netzersatzanlage der NEW Netz in einer Halle

Stabilisieren Sie unser Stromnetz und speisen Sie mit einer Netzersatzanlage (NEA) ein

Eine Netzersatzanlage (NEA) ist eine Anlage, die elektrische Energie liefert, wenn das reguläre Stromnetz ausfällt oder nicht verfügbar ist. Diese Anlagen werden häufig in Bereichen eingesetzt, in denen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung besonders wichtig ist, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Rechenzentren, Industrieanlagen oder bei sicherheitskritischen Infrastrukturen.

Netzersatzanlagen können unterschiedlich groß und leistungsstark sein, je nach den Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung einer kontinuierlichen Stromversorgung in kritischen Situationen. Nutzen Sie unseren umfassenden Leitfaden und die bereitgestellten Formularvordrucke, um Ihre Netzersatzanlage einfach und reibungslos bei uns anzumelden.

So wird Ihre Netzersatzanlage ans Netz angeschlossen: Ein kompakter Leitfaden in vier Schritten

1

Netzanfrage stellen

Um eine Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage ins Netz zu realisieren, müssen Sie als Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter eine formlose, schriftliche Netzanfrage beim Netzbetreiber stellen.

  • Nutzen Sie unseren vorgefertigten Vordruck Netzanfrage, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind

Für Ihre Netzanfrage benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Anlagenbetreiber: Name und ggf. Vollmacht des Betreibers

  • Art der Anlage: Typ und technische Details der Erzeugungsanlage

  • Neuerrichtung oder Erweiterung: Informationen, ob es sich um eine neue Anlage oder eine Erweiterung handelt

  • Leistungsdaten: Angaben zur vorhandenen und neu zu installierenden Anschlusswirkleistung

  • Amtlicher Lageplan: Maßstab 1:1.000 mit relevanten Details

  • Einheitenzertifikate: Für Erzeugungsanlagen mit einer Summenstromstärke über 75 A

2

Einspeisezusage erhalten

Nach Einreichung der Netzanfrage erfolgt die Prüfung durch uns als Netzbetreiber, wobei eventuell fehlende Unterlagen angefordert werden können. Anschließend wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet die Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch uns als Netzbetreiber.

Im Anschluss erhalten Sie als Anschlussnehmer oder der beauftragte Dritte eine Einspeisezusage, die folgende Informationen beinhaltet: 

  • Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)

  • Reservierung der Netzkapazität: für das Niederspannungsnetz (NS-Netz) ½ Jahr, für das Mittelspannungsnetz (MS-Netz) 1 Jahr

  • Informationen über einen gegebenenfalls erforderlichen Netzausbau und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme

3

Unterlagen einreichen

Vor dem Anschluss Ihrer Netzersatzanlage an unser Netz müssen Sie folgende Dokumente bei uns einreichen:

Die Eigenerklärung kann genutzt werden, wenn Ihre Anlage nicht der EEG Umlagepflicht entspricht und folgende Punkte beinhaltet:

  • Keine Versorgung von Dritten

  • Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014

  • Kein Wechsel des Eigentümers nach dem 31.12.2016 (Ausnahme Erbfall)

  • Erneuerung oder Ersetzung der Anlage bis zum 01.01.2018 und ggf. Erhöhung der Leistung bis max. 30%

4

Inbetriebnahme starten

Die Freigabe für den Netzparallelbetrieb können wir nach Eingang der vollständigen Anlagendokumentation erteilen, dies beinhaltet die folgenden Dokumente:

  • Lieferantenanmeldung (nur bei Mittelspannungsanlagen)

  • Übermittlung des Inbetriebsetzungsantrags für EEG-Anlagen

Der Netzbetrieb beginnt sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und der Strom ins Netz eingespeist wird. Dies beinhaltet die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung.

Diese Besonderheiten des Einspeisemanagements müssen Sie bei Erzeugungsanlagen >100 kW beachten

Um das Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen >100 kW zu belegen, reichen Sie bitte zusätzlich die folgenden Unterlagen ein:

Je nach Art der Fernwirktechnik reichen Sie bitte noch Dokument 1) oder 2) ein.

  1. Bei Einsatz einer Fernwirkanlage zur ferngesteuerten Reduzierung von Erzeugungsanlagen wird das Dokument zur Bestätigung der betriebsbereiten Montage und der Inbetriebnahme verwendet. Dieses Dokument wird von uns projektspezifisch bearbeitet, ausgefüllt und Ihnen als Betreiber der Erzeugungsanlage zur Unterzeichnung zugesendet.

  2. Bei Verwendung einer anderen Fernwirktechnik als der unser eigenen ist darauf zu achten, dass diese unsere Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Diese sind definiert in der Spezifikation zu Einrichtungen für die Reduzierung der Einspeiseleistung und Vorgabe der Blindleistung bei Erzeugungsanlagen (Einspeisemanagement).

Für Betreiber von Einspeiseanlagen und Speichern besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) trat am 01.07.2017 in Kraft. Sie verpflichtet Betreiber von Netzersatzanlagen und Notstromaggregaten — sofern diese ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb betrieben werden können — zur Registrierung ihre Anlagen im Marktstammdatenregister. Die Registrierung kann online auf der Website der Bundesnetzagentur erfolgen.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und trägt zur Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes bei. Betreiber sollten ihre Anlagen rechtzeitig registrieren, um Strafen zu vermeiden.

Schnell, einfach und zuverlässig.

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