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Informationen für die Betreiber von Einspeiseanlagen

Einspeisevergütung

Lesezeit: 8 min
Ein Paar sitzt im Wohnzimmer an ihrem Laptop und besucht die NEW Netz Website

Der Betrag, den Sie für die Einspeisung erhalten, hängt von der Art Ihrer Anlage ab und ist gesetzlich geregelt

Informieren Sie sich über die Einspeisevergütung nach EEG und KWKG. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solar, Wind, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) unterstützt die effiziente gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in Anlagen wie Blockheizkraftwerken.
Erfahren Sie mehr über die Vergütungsprinzipien, Anmeldeverfahren und technischen Voraussetzungen für eine Einspeisevergütung und schauen Sie sich unsere interaktive Muster-Einspeisegutschrift an, um sich mit der Abrechnung Ihrer erneuerbaren Energie vertraut zu machen. Starten Sie jetzt und werden Sie Teil der Energiewende!

Die Preise und Entgelte der EEG-Abwicklung gewähren wir gemäß der im EEG festgeschriebenen Mindestvergütung

Wir vergüten grundsätzlich und diskriminierungsfrei allen nach dem EEG einspeisenden Kunden ausschließlich die im EEG festgeschriebene Mindestvergütung.

Die Mindestvergütungen sind im "Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) mit den vom Inbetriebnahmezeitpunkt und möglichen Ausbaukorridoren abhängigen Degressionssätzen angegeben.

Lesen Sie für weitere Informationen den Wortlaut des EEG.

Alternativ finden Sie auf der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber abgestimmte Informationen zu Vergütungssätzen, Vergütungskategorien, zum sog. energieträgerspezifischen anzulegenden Wert, zum Marktwert, zum Referenzmarktwert und weiteres.

Lesen Sie auch die Veröffentlichungen auf den Seiten der Bundesnetzagentur zu Vergütungssätzen, bzw. zu den anzulegenden Werten, um sich weiter zu informieren.

Ein Mann sitzt auf der Couch an seinem Laptop und ist auf der NEW Netz Website

Sehen Sie sich unsere Muster-Einspeisegutschrift an, um sich mit der Abrechnung Ihrer eingespeisten Energie vertraut zu machen

Ihre Einspeisegutschrift erfüllt diverse Funktionen der Anlagenplanung und Dokumentation - nutzen Sie die Gelegenheit sich frühzeitig damit zu befassen:

  • Nachweis der Einspeisemengen: Wie viel Energie Sie in das Netz eingespeist haben, dokumentiert die Einspeisegutschrift. Dies dient als offizieller Nachweis Ihrer Einspeisemengen.

  • Vergütung: Die Gutschrift zeigt die Vergütung, die Sie für die eingespeiste Energie erhalten. Sie enthält alle relevanten Details zur Berechnung der Vergütung, einschließlich Tarife und eventueller Abzüge.

  • Transparenz und Kontrolle: Eine transparente Übersicht über Ihre Einspeisungen erhalten Sie über die Gutschrift. Diese ermöglicht es Ihnen, die Abrechnungen zu überprüfen und zu kontrollieren.

  • Rechtssicherheit: Die Einspeisegutschrift erfüllt gesetzliche Anforderungen und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen für Prüfungen durch Behörden oder Steuerberater enthalten sind.

  • Finanzplanung: Sie unterstützt Sie bei der Finanzplanung, indem sie genaue Angaben zu Ihren Einnahmen aus der Einspeisung liefert.

  • Dokumentation für Förderprogramme: Die Gutschrift dient als notwendiger Nachweis für Fördermittel oder Subventionen und unterstützt Sie bei entsprechenden Anträgen.

Interaktive Muster-Einspeisegutschrift ansehen

Die Preise und Entgelte der KWKG-Abwicklung gewähren wir gemäß der gesetzlich geregelten Vergütungsprinzipien

Wir gewähren grundsätzlich und diskriminierungsfrei allen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) einspeisenden Kunden die in § 4 "Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen" geregelte Vergütung.

Lesen Sie für weitere Informationen den Wortlaut des KWKG nach.

Alternativ finden Sie auf der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber abgestimmte Informationen zum KWK-Belastungsausgleich, wie zum Beispiel zu den KWK-Aufschlägen auf die Netznutzungsentgelte.

Nachstehend sind die von uns vereinbarten Preise gem. § 4 Abs. 3 KWKG veröffentlicht: Jahresdurchschnittsvergütung

Lesen Sie weitere Informationen zur Abrechnung von KWK-Anlagen bei negativen Preisen

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. August 2014 wurden neue Formen der Direktvermarktung (Veräußerungsform nach § 20 EEG 2014) für Anlagenbetreiber eingeführt

Die Direktvermarktungsform zur Verringerung der EEG-Umlage (Grünstromprivileg) entfällt. Es gibt nun folgende Veräußerungsformen:

  • Geförderte Direktvermarktung (§ 20, Abs. 1, Nr. 1 EEG 2014 in Verbindung mit § 34 ff. EEG 2014)

  • Sonstige Direktvermarktung (§ 20, Abs. 1, Nr. 2 EEG 2014)

  • Einspeisevergütung nach § 37 EEG 2014 (für kleine Anlagen und Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1. August 2014)

  • Einspeisevergütung nach § 38 EEG 2014 (für große Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. August 2014)

Änderungen bei Wechselfristen und Voraussetzungen

Durch die Novellierung des EEG ergeben sich Änderungen bei den Wechselfristen und Voraussetzungen zur Direktvermarktung. Die Bundesnetzagentur hat am 25. Juli 2014 das Festlegungsverfahren zur Anpassung der „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ – BK6-14-110 – an das EEG 2014 eröffnet. Aktuelle Informationen und Ergebnisse zum Festlegungsverfahren finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Übergangsregelungen und bestehende Marktprozesse

Bis zur Festlegung von Übergangsregelungen durch die Bundesnetzagentur gelten die derzeit bestehenden Marktprozesse gemäß der Festlegung BK6-12-153 weiterhin.

Fristgerechte Anmeldung

Wir können eine fristgerechte Anmeldung nur gewährleisten, wenn Sie den Wechsel in die Direktvermarktung nach dem EEG spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats bei uns anzeigen. Zum Beispiel: Für den gewünschten Beginn der Direktvermarktung im März 2015 muss die Meldung bis spätestens 31. Januar 2015 bei uns eingehen. Bitte beachten Sie auch bei bereits bestehender Direktvermarktung, dass jede Änderung der Direktvermarktungsform, der prozentualen Anteile oder ein Wechsel zurück in die EEG-Vergütung spätestens vor Beginn des vorangegangenen Monats bei uns gemeldet werden muss.

Einspeisermeldungen im EDIFACT-Format

Seit dem 1. Oktober 2013 müssen Einspeisermeldungen per EDIFACT-Format erfolgen.

Lesen Sie weiterführende Informationen zur Fernsteuerbarkeit nach § 36 EEG 2014

Melden Sie Ihre Erzeugungsanlage für die Direktvermarktung an, um durch den direkten Verkauf Ihres erzeugten Stroms attraktive Einnahmen zu generieren

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zur Direktvermarktung, ob folgende Punkte erfüllt werden:

  • Die Anlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (EEG 2014) ausgestattet, mit der der Netzbetreiber jederzeit

    • Die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann

    • Die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann

  • Ihr Kontaktdatenblatt mit EDIFACT-Adresse für die 1:1-Marktkommunikation liegt der Anmeldung bei

  • Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis ist vorhanden und liegt der Anmeldung bei (falls erforderlich)

Sollten Sie die Direktvermarktung wählen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zurück an: einspeisemanagement@new-netz-gmbh.de

So kann Ihre Erzeugungsanlage an der Bereitstellung einer positiven Minutenreserve teilnehmen

Die positive Minutenreserve ist eine wichtige Komponente zur Stabilisierung des Stromnetzes. Sie stellt sicher, dass bei einem plötzlichen Anstieg des Strombedarfs oder einem unerwarteten Ausfall von Kraftwerken innerhalb von Minuten zusätzliche Stromkapazitäten bereitgestellt werden. Dies erfolgt durch den Einsatz von Erzeugungsanlagen, die schnell hochgefahren werden können, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Wenn Ihre Erzeugungsanlagen an der Bereitstellung positiver Minutenreserve teilnehmen sollen, sind Abstimmungen mit uns als Ihrem Verteilnetzbetreiber notwendig. Stellen Sie im Vorfeld eine Netzanfrage zum Netzparallelbetrieb in Schriftform bei uns.

Netzverträglichkeitsprüfung und Anlagendokumentation

Gemäß den technischen Richtlinien für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen im Nieder- oder Mittelspannungsnetz führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Danach beantworten wir Ihre Netzanfrage. Reichen Sie die erforderliche Anlagendokumentation gemäß den technischen Richtlinien vor der Freigabe zum Netzparallelbetrieb bei uns ein.

Richtlinien zur Netzanbindung von Eigenerzeugungsanlagen

Bei der Realisierung Ihres Messkonzepts ist es wichtig, die Empfehlung der Bundesnetzagentur zur Bilanzierung der abrechnungsrelevanten Energiemengen zu beachten. Diese entspricht der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe. Daher benötigen Sie eine registrierende Erzeugungs- und Einspeisemessung. Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sichere Integration: Verlassen Sie sich auf unsere umfassende Prüfung und Abstimmung für einen sicheren Netzparallelbetrieb

  • Rechtliche Konformität: Erfüllen Sie alle Anforderungen gemäß den technischen Richtlinien und Empfehlungen der Bundesnetzagentur

  • Effiziente Abrechnung: Nutzen Sie die registrierende Messung für eine präzise und transparente Bilanzierung Ihrer Energiemengen

Nutzen Sie unsere Downloadliste, um sich weiter über die Teilnahme an der Minutenreserve zu informieren

Schnell, einfach und zuverlässig.

Unsere weiteren Services

Weitere Angebote der NEW Netz

Installateur berät die Kunden über Energie- und Datenmanagement

Erfahren Sie, wie wir das Einspeisemanagement umsetzen, um die Versorgungsqualität und gleichzeitig größtmögliche Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu gewährleisten.

Zu sehen ist ein Einfamilienhaus, das aus der Perspektive des Gartens fotografiert ist. Der Mann steht im Vordergrund und telefoniert mit einem Smartphone.

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Strom durch eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 135 kW selbst erzeugen und diese an unser Niederspannungsnetz anschließen können.

Zwei Installateure überprüfen eine Blockheizkraftwerk

Erfahren Sie, was Sie bei der Planung, Errichtung und beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) beachten müssen.