Netzanschluss Gewerbeimmobilie
So erhalten Sie einen Netzanschluss für Ihr Gewerbe
Erfahren Sie, wie Sie einen Netzanschluss für Ihr Gewerbe planen, mit Hilfe unserer Vordrucke und Ausfüllhilfen eine Angebotsanfrage ganz einfach bei uns einreichen und die Bauarbeiten koordinieren. Nutzen Sie unsere Bauherreninformationen, um alle wichtigen Details zu Anschlussdimensionen, notwendigen Unterlagen und Kosten zu erfahren. Zusätzlich bieten wir Ihnen Hinweise zur Mehrspartenhauseinführung, Anschluss an das Mittelspannungs- oder Hochdrucknetz und geben Ihnen wichtige Kontaktdaten für eine reibungslose Abwicklung Ihres Netzanschlusses bei Ihrem Gewerbe. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren: den Betrieb Ihres Gewerbes.
Die Umsetzung Ihres Netzanschluss für Ihr Gewerbe erfolgt in vier Schritten
Beachten Sie außerdem diese Besonderheiten bei der Anmeldung von Lieferanten im Bereich Mittelspannung oder Hochdruck.
Für Netzanschlüsse aus dem Mittelspannungs- oder Hochdrucknetz ist eine Lieferantenanmeldung erforderlich. Diese muss uns vor der Inbetriebnahme der Anlage (Zählereinbau) vorliegen. Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten (i.d.R. Ihr Energieversorger) rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme.
Prüfung Ihrer Unterlagen
Wir prüfen:
Ihren Inbetriebsetzungsantrag
Ihre Lieferantenanmeldung
Bei fehlenden Informationen setzen wir uns mit Ihrem Installateur oder Ihnen in Verbindung. So gewährleisten wir eine sichere und ordnungsgemäße Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Tipp: Nutzen Sie eine Mehrspartenhauseinführung
Wir empfehlen, alle Versorgungsleitungen durch eine einzige Öffnung in Ihr Haus zu führen. Dies kann mit einer sogenannten Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) erfolgen.
Hinweis: Die Lieferung der Ein- bzw. Mehrsparten-Hauseinführung und der fachgerechte Einbau sind nicht Bestandteil der Netzanschlusskosten und müssen durch die Bauherren veranlasst werden, wobei Hersteller und Produkt frei gewählt werden können. Wichtig ist, dass die Hauseinführung gemäß DVGW VP 601 B1 zugelassen ist.
Eine Verrohrung bis zur Grundstücksgrenze ist immer erforderlich und muss mit der MSH kompatibel sein. Auf der Website des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) stellt der Verband eine Suchhilfe für Lieferanten in Ihrer Region sowie weitere Informationen zum Thema bereit.